Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, fortlaufend bis zu 40 Proberichterinnen und Proberichter (männlich/weiblich/divers) pro Jahr in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt einzustellen.
Auch die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes ist ständig an qualifizierten und engagierten Nachwuchskräften interessiert. Da die Probezeit grundsätzlich in der Gerichtsbarkeit erfolgen soll, in der später auch die Ernennung auf Lebenszeit („Verplanung“) angedacht ist, kann bereits die Probezeit auf Wunsch ausschließlich bei den Arbeitsgerichten absolviert werden.
Weitere Einzelheiten auch zum Bewerbungsverfahren und den Anforderungen finden Sie hier.

